Allgemeine Geschäftsbedingungen von Skarabäus Novo e.V.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Geschäftsfelder Haushaltsauflösungen/ Entrümpelungen (im folgenden HA genannt), Umzug und Gebrauchtwarenhandel. Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie deren Annahme erfolgen ausschließlich aufgrund der hier getroffenen Regelungen.

Verträge zwischen Kunde und Skarabäus Novo e.V. kommen ausschließlich schriftlich (auch Email, Fax, etc.) zustande. Nach Besichtigung der Räumlichkeiten senden wir Ihnen ein Angebot über unsere Leistungen für den Geschäftsbereich HA und Umzug. An dieses Angebot sind wir sechs Wochen gebunden. Die angebotenen Preise sind Bruttopreise in Euro inklusive MwSt., die gesondert ausgewiesen ist. Durch Ihre Annahmeerklärung in Bezug auf unser Angebot kommt der Vertrag zustande. Verbindlich für die Ausführung unserer Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung in unserem Angebot mit den dort ggf. ergänzend getroffenen Regelungen. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss haben keine Gültigkeit. Nachträgliche Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Bestätigung, schriftlich oder in Textform (Brief, Email oder Fax). Mit Annahme unseres Angebotes verpflichten Sie sich, uns rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und uns alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen fristgerecht zu liefern, sofern diese über die im Angebot getroffenen Angaben hinausgehen und zur Ausführung unserer Leistungen erforderlich sind. Wir sind berechtigt, für Teilaufgaben im Rahmen eines Auftrages uns geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Wir verpflichten uns, die Leistungen fristgerecht zu erbringen. Sollte die Leistung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, oder durch höhere Gewalt nicht erfolgen, so wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ein neuer Termin in Rücksprache mit Ihnen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vereinbart. Hierdurch entstehende Mehrkosten tragen Sie, sofern Sie ein Verschulden in Bezug auf die Verzögerung trifft. Stornierung eines erteilten Auftrages werden wir mit 30 % der Angebotssumme in Rechnung stellen. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

Mit Beginn der Arbeiten auf der Baustelle, geht das Eigentum an den zu räumenden Einrichtungen oder Gegenständen auf Skarabäus Novo e.V. über. Ausgenommen bleiben Wertgegenstände wie z. B. Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck sowie die durch gesonderte Vereinbarung vom Eigentumsübergang ausgenommenen Gegenstände. Wir bitten Sie, diese räumlich zur trennen und entsprechend als solche zu markieren. Im Rahmen des geschlossenen Vertrages fällt es vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen nicht in unseren Leistungsumfang, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernehmen wir keine über den üblichen Sorgfaltsmaßstab hinausgehende Haftung. Die weitere Verwendung der Gegenstände obliegt dem Auftragnehmer.

Umweltfreundliches Entsorgen ist uns wichtig. Entsprechend unserem hohen Umweltanspruch sortieren wir die zu entsorgenden Gegenstände in die Kategorien Holz, Sperrmüll, Bauschutt, Textilien und Sondermüll. Erst im Anschluss wird der Müll zur jeweiligen Abnahmestelle gefahren, beziehungsweise von der jeweiligen Abnahmestelle abgeholt. Sondermüll wird nicht von uns entsorgt.

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Gebäudes. Sollten wir entgegen unserer Sorgfalt im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zuwegen verursacht haben, sind Sie verpflichtet, uns diese rechtzeitig anzuzeigen. Wir sind verpflichtet, eine Haftpflicht-versicherung zu unterhalten, die durch von uns verursachte Schäden übernimmt. Es obliegt Ihnen, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls besteht eine Vermutung für die mangelfreie Ausführung unserer Leistung. Sollten Sie nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, sind Sie verpflichtet, einen verant-wortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Sollten sowohl eine Leistungs- und Schadenskontrolle durch den Auftraggeber sowie die Übergabe, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, gilt die Leistung als vollständig und mängelfrei erbracht. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernehmen wir keine Haftung, sofern es sich um keine versteckten Mängel handelt. Hierauf werden wir Sie im Rahmen der Begehung eigens hinweisen.

Es gilt der in dem Individualauftrag beschriebene Leistungsumfang. Auf Wunsch können wir Ihnen Kartons und Kleiderkisten, die extra berechnet werden, liefern. Erweitern Sie nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. Soweit erforderlich ist es uns freigestellt, einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs zu beauftragen.

Zählen zu dem Umzugsgut bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere empfindliche Geräte, sind Sie verpflichtet, diese fachgerecht für den Transport zu sichern oder durch einen Fachmann sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung sind wir nicht verpflichtet. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, sind Sie verpflichtet, den Frachtführer über die von dem Gut ausgehende Gefahr allgemein zu unterrichten. Wir bitten Sie uns schon bei der Vorbesichtigung hierüber zu informieren.

Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Teilverlust oder Beschädigung des Guts bei äußerlich erkennbaren Schäden erlöschen spätestens an dem auf die Ablieferung folgenden Tag und bei nicht äußerlich erkennbaren Schäden innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung. Über Ihre Anzeigepflicht unterrichten wir Sie bei Ablieferung Ihres Umzugsgutes. Die Verlust- oder Schadensanzeige muss schriftlich oder in Textform (Brief, Email, Fax) erfolgen. Bei Ablieferung ist eine mündliche Anzeige ausreichend. Für die Einhaltung der Frist genügt das Absenden der Anzeige.

Haftungsbefreiung:

Wir sind von unserer Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  • Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
  • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
  • Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
  • Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern;
  • Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat;
  • Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
  • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der vorstehend bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Wir werden uns auf die vorstehende Haftungsbefreiung nur berufen, wenn wir alle uns nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet haben.

Schadensanzeige:

Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes erlöschen,

  • wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist,
  • wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.

Wir werden Sie spätestens bei der Ablieferung des Gutes über die Form und Frist der Schadensanzeige sowie die Rechtsfolgen bei Unterlassen der Schadensanzeige unterrichten. Die Unterrichtung ist in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorgehoben.

Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen am Leistungstag ohne Abzug bar oder per EC-Karte zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommen Sie ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, für bestimmte Leistungen Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern.

Bei den von uns angebotenen Waren handelt es sich ausschließlich um Gebrauchtwaren, die übliche dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechend Gebrauchsspuren aufweisen und die nur auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht wurden (Ausnahme Waschmaschinen und Geschirrspüler).  Alle Vereinbarungen die im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und einer etwaigen Verkaufsquittung schriftlich niedergelegt. Die Waren werden von uns nicht ausgeliefert, sofern wir dies nicht gesondert vereinbaren. Es werden keine weitergehenden Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben.

Wir bitten Sie, sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtware von der Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Die ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise, das heißt, die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in bar oder EC-Karte zu zahlen. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wird nicht gewährt. Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Für den Fall, dass Sie die Ware nicht sofort mitnehmen und abtransportieren können, räumen wir Ihnen nach entsprechender Vereinbarung die Lagerung für ein Entgelt pro Woche ein.

Entsprechend der Vereinbarungen im Kaufvertrag liefern und bauen wir auf. Erkennbare Schäden und fehlende Teile sind unverzüglich dem Mitarbeiter vor Ort mitzuteilen und schriftlich zu dokumentieren. Nicht äußerlich erkennbare Schäden müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bei Skarabäus Novo e.V. gemeldet werden.

Möbelspenden werden unentgeltlich abgeholt, allerdings behält sich Skarabäus Novo vor, vor Ort zu entscheiden, ob die Möbel für den Weiterverkauf geeignet sind oder ob der Zustand der Spenden dies nicht zulässt (Schäden, Verschmutzungen, etc.). Küchenspenden können nur abgeholt werden, wenn Wasser- und Stromanschlüsse vorab abgeklemmt wurden.

Anderslautende Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht auch, wenn die Nutzung oder Anmeldung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Gerichtsstand: Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich der Sitz von Skarabäus Novo e.V.  befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen.